Bekanntes YouTube-Video Rennrad vs. SUV
SUV-Fahrer geht in Berufung - Meinung der Redaktion

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Der SUV-Fahrer, der nach einer regelrechten Jagd auf Rennradfahrer verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt. Zwei ROADBIKE-Redakteure diskutieren das Straßfmaß.

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Foto: boonchai wedmakawand

Im November 2021 sorgte ein Video für Empörung, das dokumentiert, wie ein SUV-Fahrer zwei Rennradler mit seinem Fahrzeug bedrängt – der 56-Jährige Dirk B. hatte die Rennradfahrer unter anderem sehr eng überholt, unmittelbar vor ihnen eine Vollbremsung gemacht und schließlich bis auf die Gegenfahrbahn verfolgt und mit seinem Fahrzeug im Straßengraben zum Anhalten gezwungen (ROADBIKE berichtete). Gegen das Urteil, das zwischenzeitlich erging, hat Dirk B. nun Berufung eingelegt.

Screenshot YouTube/Quelle: WDR
Das Video des Vorfalls - aufgenommen mit einer Lenkerkamera - wurde als Beweismittel im Prozess zugelassen.

Wegen schweren Eingriffs in den Straßenverkehr in drei Fällen sowie Nötigung hatte ein Schöffengericht Dirk B. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt – allerdings ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. B. würde damit als vorbestraft gelten. Zudem sollte er 150 Sozialstunden ableisten und weitere 18 Monate auf seinen unmittelbar nach dem Vorfall eingezogenen Führerschein verzichten müssen.

Das Gericht legte zugunsten des Angeklagten aus, dass dieser nicht vorbestraft sei, sich entschuldigt und das objektive Tatgeschehen eingeräumt habe. B. betonte aber mehrfach, er habe keine Verletzung beabsichtigt. Zitat laut Presse: "Ich habe die Radfahrer nicht gefährdet." Wegen des eingezogenen Führerscheins soll der Angeklagte seine Stelle als Lkw-Fahrer verloren haben. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, B. hat Berufung eingelegt – das Verfahren geht in die zweite Instanz vor das Landgericht Siegen.

Unter Rennradfahrerinnen und Rennradfahrern hatte das Video des Vorfalls für Empörung gesorgt. Auch das Urteil wurde viel diskutiert. Die ROADBIKE-Redaktion ist ebenfalls uneins. Zwei Meinungen zum Strafmaß:

Ist das Strafmaß angemessen?

"Eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel." -Moritz Pfeiffer, Redakteur

Ja, denn der Mann büßt schon jetzt erheblich für sein Fehlverhalten. Er hat seinen Job verloren und kann ohne Führerschein vorerst auch nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten. Er muss sich also beruflich neu orientieren – Dirk B. steht vor einer existenziellen Herausforderung. Mit Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis wäre die Jobsuche aber erschwert. Zudem müsste er mit dem Urteil in den drei Jahren Bewährung peinlich drauf achten, sich nichts zuschulden kommen zu lassen, um nicht doch ins Gefängnis zu wandern. Und die Demütigung ertragen, als erwachsener Mann Sozialstunden leisten und eine erneute Führerscheinprüfung samt "Idiotentest" machen zu müssen. All diese Nachteile hat er sich selbst eingebrockt, und mein Mitleid ist begrenzt. Dass er Berufung einlegt, macht mich wütend, weil die Strafe angesichts seines Verhaltens angemessen erscheint – eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel.

"Der Täter hat die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen!" – Christian Brunker, Redakteur

Nein, denn hier hat ein Mann ein zwei Tonnen schweres Gefährt eingesetzt, um auf Menschenjagd zu gehen. Zu keinem Zeitpunkt hatte er die Situation unter Kontrolle oder konnte ausschließen, die beiden Rennradfahrer schwer zu verletzen oder gar zu töten – schon ein kleiner Schlenker hätte gereicht. Dass er abstreitet, die Radfahrer gefährdet zu haben, und in Berufung geht, zeigt, dass er die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen hat. Ich finde, zumindest einige Monate Gefängnis wären ein starkes Zeichen gewesen – nicht zuletzt, um anderen aggressiven Verkehrsteilnehmern klarzumachen: Ihr könnt nicht immer darauf vertrauen, mit einem blauen Auge davonzukommen! Denn stärkere Verkehrsteilnehmer gefährden schwächere einfach viel zu oft – und wenn ein so krasses Fehlverhalten wie in diesem Fall nicht reicht: Was muss noch geschehen, bis wirklich mal ein Exempel statuiert wird?

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