StVO: Wichtige Änderungen für Fahrradfahrer
Mehr Sicherheit für Radfahrer

Inhalt von

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer möchte Fahrradfahren in Deutschland attraktiver und sicherer machen. Als ersten Schritt hat der Minister einen Gesetzesentwurf für die StVO-Novelle im Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat stimmte dem Entwurf der Novelle in nahezu allen Punkten zu. Damit dauert es nur noch wenige Wochen, bis die Änderungen in Kraft treten. Besonders für Radfahrer gibt es einige Neuerungen, die wir für Sie zusammengefasst haben.

Die Bildunterschrift wird in Bälde eingefügt. Sie können uns aber gern auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wir helfen gerne weiter.
Foto: www.pd-f.deBASt

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Mindestabstand zwischen Auto und Fahrradfahrer wird vergrößert
  • Lkws dürfen an Kreuzungen nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, wenn mit Radfahrern zu rechnen ist
  • Ausdehnung des Parkverbots an Kreuzungen mit Radweg
  • Radfahrer dürfen Autogrünpfeile zum Rechtsabbiegen nutzen
  • Kommunen können zusätzliche Grünpfeile für Fahrradfahrer anbringen
  • Radfahrer dürfen künftig zu zweit auf einem Rad unterwegs sein, wenn das Fahrrad dafür zugelassen ist

Überholabstand

Bislang galt die undurchsichtige Regel, dass Autofahrer beim Überholen „ausreichenden“ Abstand Fahrradfahrern halten müssen. Dieser Abstand wird jetzt klar geregelt und beträgt innerstädtisch 1,50m und außerhalb 2,00m. Auf Landstraßen wird die Regel kein Problem darstellen, innerhalb der Stadtgrenzen kann es beim Überholvorgang durch das geringe Platzangebot aber problematisch werden.

Lkws in Schrittgeschwindigkeit

Zukünftig dürfen LKWs über 3,5 Tonnen beim innerstädtischen Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren (max. 11 km/h), wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Zusätzlich verbietet ein neues Schild an gefährlichen Stellen Autos und Lkws das Überholen einspuriger Fahrzeuge komplett.

Erweitertes Parkverbot

Um die Sicht für Radfahrer an Kreuzungen zu verbessen, wird das Parkverbot an Kreuzungen mit baulichem Radweg von 5 auf 8 Meter ausgeweitet. Ziel bei dieser Regelung ist vor Allem, die Kinder zu schützen, die leicht übersehen werden. Speziell Kinder bis acht Jahre müssen laut Gesetz bei jeder Fahrbahnüberquerung absteigen und schieben. Die beste Lösung sind in die Höhe ragende Sicherheitswimpel an Lauf- und Fahrrad.

Grünpfeile zum Rechtsabbiegen

Auch Radfahrer dürfen künftig die Autogrünpfeile zum Rechtsabbiegen nutzen. Zusätzlich sind die Kommunen befugt, Grünpfeile für Radfahrer einzuführen, wenn diese gefahrlos rechts abbiegen können. Unklar ist noch, ob Radfahrer vor dem Abbiegen anhalten müssen oder nicht.

Personenbeförderung mit dem Fahrrad

Gute Neuigkeiten gibt es auch bezüglich der Mitnahme von Erwachsenen auf entsprechenden Rädern: Die Beförderung einer zweiten Person ist wieder zugelassen. Damit können auch Jugendliche oder ältere Personen mit dem Rad gesetzeskonform transportiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Rad, das dafür zugelassen ist (z.B. Lastenrad).

Verkehrszeichen Radschnellweg

Neben dem Grünpfeil für Radfahrer kommt noch das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ hinzu. Das Verkehrszeichen zeigt breite Radfahrstrecken an, die ein schnelles und sicheres Fahren ermöglichen sollen. Diese Art von Radwegen soll in erster Linie in Ballungsräumen zum Einsatz kommen.

Einführen von Fahrradzonen

In Zukunft können von der Kommune Fahrradzonen ausgewiesen werden. Dort gilt wie bei Fahrradstraßen Tempo 30 und Vorfahrt für den Radverkehr. Allerdings ist noch unklar, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrradzone eingeführt werden darf.

Was in der Novelle nicht umgesetzt wurde:

  • Ein geplantes Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand wurde nicht umgesetzt. Die Regelung würde im Kontrast zu den Maßnahmen der Verkehrswende stehen.
  • Tempo 30 in Innenstädten: Skandinavische Hauptstädte wie Helsinki oder Oslo gehen mit positivem Vorbild voran. Dort gilt flächendeckend Tempo 30. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch nachweislich verbessert. Zu diesem Schritt konnte sich der Verkehrsminister noch nicht durchringen. Allerdings: Viele Kommunen führen bereits freiwillig Tempo 40 ein.

ROADBIKE meint:

Insgesamt sind die Änderungen ein Schritt in die richtige Richtung. Besonders die Regelung zum Abbiegen der LKWs in Schrittgeschwindigkeit und der vergrößerte Überholabstand sollten für mehr Sicherheit der Fahrradfahrer beitragen. Neue Verkehrsschilder, Radschnellwege und Fahrradzonen werden auch das Stadtbild nachhaltig verändern, zumindest sofern die Kommunen diese Möglichkeiten auch nutzen. Verkehrsminister Scheuer ist also auf dem richtigen Weg und und kann mit diesen Maßnahmen sein ramponiertes Image ein wenig aufbessern.

Die aktuelle Ausgabe
5 / 2024
 5 / 2024

Erscheinungsdatum 09.04.2024